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Ein Haushalt für Klima, Biodiversität und Rechtsstaatlichkeit

08. März 2021

Nach langen Verhandlungen haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rats und der Europäischen Kommission am Dienstag, 10. November auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 geeinigt. Das Volumen des EU-Mehrjahreshaushalts beträgt 1.074 Milliarden Euro plus 750 Milliarden Euro für den Wiederaufbaufonds. Das Europäische Parlament hat zusätzliche 16 Milliarden Euro als Aufstockung für EU-Programme wie EU4Health, Horizon, Erasmus und Rechte und Werte durchgesetzt. Im Laufe der nächsten sieben Jahre werden neue Einnahmen, so genannte Eigenmittel, eingeführt, wie eine Plastiksteuer im Jahr 2021, eine CO2-Steuer ab dem Jahr 2023, eine Digitalsteuer und das reformierte Emissionshandelssystem bis zum Jahr 2023. Der neue EU-Haushalt verpflichtet erstmals auf 30 Prozent Ausgaben in Klimaschutz und zehn Prozent in den Erhalt der biologischen Vielfalt ab dem Jahr 2026. Zum ersten Mal wird, wie von uns gefordert, ein starkes Rechtsstaatlichkeitsinstrument eingeführt, das die Verhängung finanzieller Sanktionen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit ermöglicht. Die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) ist das Kernstück des EU-Pakets „NextGenerationEU“, das bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronoa-Pandemie helfen soll. Über die Aufbau- und Resilienzfazilität stehen den EU-Mitgliedstaaten 672,5 Milliarden Euro zur Verfügung, aufgeteilt in 312,5 Milliarden Euro Zuschüsse und 360 Milliarden Euro Darlehen. Erfolgreich haben Die Grünen/EFA die Ausgaben von knapp 250 Milliarden Euro (37 Prozent) für Klimaschutz verhandelt. Die Kontrolle, dass die Gelder auch ihren zugewiesenen Zweck erfüllen und nicht veruntreut werden obliegt dem EU-Haushaltskontrollausschuss. Jedes Organ der EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten führen dabei die Kontrollen über die Verwendung der EU-Mittel durch. Eine besondere Rolle kommt dabei dem Europäischen Rechnungshof und dem Europäischen Parlament zu. Das Europäische Parlament prüft mit Unterstützung des Europäischen Rechnungshofs im Hinblick auf die Entlastung der Europäischen Kommission, der anderen EU-Organe und der Agenturen der Union jedes Jahr die Ausführung des Haushaltsplans