Osteuropa

Die deutsche Bundesregierung und Nord Stream 2

08. November 2019

Die GroKo sollte auch im Fall von Nord Stream 2 europäisches Recht respektieren

Nach Presseinformationen wird demnächst über die Änderung der deutschen Umsetzung der europäischen Gasrichtlinie abgestimmt. Die Koalition von CDU/CSU und SPD verstößt mit den vorgesehenen Änderungen eindeutig gegen das Gemeinschaftsrecht. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass das von Putin lange erträumte Projekt, die Nord-Stream-2-Pipeline, vom EU-Recht ausgenommen würde.

Hierzu erklärte die Europaabgeordnete Viola von Cramon-Taubadel, Mitglied der Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten sowie Industrie, Forschung und Energie:

„Merkels Taktik folgt hierbei einem sehr kurzsichtigen, nationalen Interesse. In der EU steht keine nationale Regierung über dem EU-Recht! Wie können wir von den Ländern in unserer Nachbarschaft verlangen, dass sie den Acquis umsetzen und befolgen, wenn Deutschland dies selbst nicht tut? Wie können wir andere Mitgliedstaaten glaubwürdig kritisieren, wenn der größte Mitgliedstaat bereit ist, Regeln und Gesetze zu missachten, um Putins Interesse zu dienen?

Die Regierung in Berlin scheint ihre Meinung in den letzten Monaten mehrfach geändert zu haben. Die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten sich darauf einigen, die Übermacht von Gazprom, die Energieabhängigkeit des europäischen Marktes und die monopolistischen Praktiken zu bekämpfen, anstatt, dass einzelne Regierungen bestehende Regelungen missachten.

Jetzt ist es an der Zeit, dass Merkel und ihre Partei klären, wofür sie stehen. Wollen sie unter Missachtung europäischen Rechtsbestands einem kurzsichtigen wirtschaftlichen Interesse dienen oder halten auch sie sich an die Regeln, die für alle gelten?“

Rückfragehinweis:

Margarethe Richter
Büro Viola von Cramon-Taubadel im Europäischen Parlament
E-mail: margarethe.richter@ep.europ.eu
Mobil: +32.485.47 36 76